Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Heilbronn

Sofern gegen Sie ein Ermittlungsverfahren im Bereich Heilbronn, aber auch im gesamten Bundesgebiet,  eingeleitet worden ist, zögern Sie nicht einen erfahrenen Strafverteidiger so früh als möglich mit Ihrer Verteidigung zu mandatieren, um ihre Rechte wahrzunehmen.

Nur so ist es möglich, bereits in einem frühen Verfahrensstadium das Strafverfahren zu begleiten und ggfs. auch darauf Einfluss zu nehmen, in welche Richtung das Verfahren geht.

Je früher ein Rechtsanwalt mit der Verteidigung beauftragt wird, desto besser ist dies.

Nur so ist es für Sie möglich in Augenhöhe gegenüber den staatlichen Stellen wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft aufzutreten. Andernfalls sind Sie in aller Regel chancenlos, da ansonsten nicht - entgegen den gesetzlichen Vorgaben - auch Entlastendes zu Ihren Gunsten aus ermittelt wird. Die Ermittlungsbehörden müssen „mit der Nase“ draufgestoßen werden, auch insoweit zu ermitteln.

Sofern Sie einen erfahrenen Strafverteidiger haben, kann das Strafverfahren entsprechend in die richtige Richtung gelenkt und die Weichen gestellt werden.

Rechtsanwalt Felix Schmidt
zugleich Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigernotdienst

Information Strafverteidigernotdienst

Der Strafverteidiger Notdienst Region Heilbronn/Schwäbisch Hall wurde im Laufe des Jahres 2006 gegründet.
Mitinitiator war unter anderem Fachanwalt Strafrecht Felix Schmidt, der sich auch um die Organisation kümmert.
 
Der Strafverteidiger Notdienst soll Beschuldigten - auch - außerhalb der üblichen Bürozeiten anwaltliche Hilfe/Rat bieten. Deshalb ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
Die Rufnummer ist zumindest von 7.00 Uhr bis 23.00 Uhr, auch am Wochenende geschaltet. Der Strafverteidiger Notdienst ist erreichbar unter der Rufnummer: 0162 / 265 16 62
 
Die Mitglieder des Strafverteidiger Notdienstes sind alles Fachanwälte*innen für Strafrecht, wodurch eine hohe anwaltliche und fachliche Kompetenz gewährleistet ist.
 
Sämtliche Mitglieder*innen sind langjährig auf dem Gebiet des Strafrechts und verwandter Rechtsgebiete tätig.
Die Rufbereitschaft des Strafverteidiger Notdienstes gewährleistet, dass durch eine sofortige Kontaktaufnahmen, die Weichen sehr früh gestellt werden könne, um so Einfluss auf das Strafverfahren nehmen zu können.
 
Für den Anruf von Ihnen beim Strafverteidiger Notdienst entstehen außer den Telefonkosten keine weiteren Gebühren.
Erst wenn ein Mandat erteilt wird, fallen Kosten und Gebühren, wie bei jeder anderen Beauftragung eines Anwalts auch, an. GGf. besteht auch die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung.